Seit dem 1.1.2019 gilt in Deutschland ein neuer Mindestlohn von 9,19 EUR pro Stunde. Die Bundesregierung ist der entsprechenden Empfehlung der Mindestlohnkommission aus dem Juni 2018 gefolgt und hat die entsprechende Verordnung mit Wirkung zum 1. Januar 2019 erlassen.

Der gesetzliche Mindestlohn gilt grundsätzlich für alle Beschäftigten in Deutschland. Auch Tarifverträge dürfen inzwischen keine geringeren Mindestlöhne mehr vorsehen. Ausnahmen vom Mindestlohn gibt es nur noch in eng umgrenzten Fällen. Der gesetzliche Mindestlohn gilt weiterhin nicht für:

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks hat die aktuell geltenden Regeln des Mindestlohns in einer Broschüre zusammengestellt, die von den Internetseiten des ZDH heruntergeladen werden kann.