Sehr geehrte Damen und Herren,
nachstehend finden Sie das Mandantenrundschreiben 2019 / 2020
Diese Information ist in drei Teile unterteilt:
Die vorliegenden Informationen können natürlich eine individuelle Beratung nicht ersetzen, da sie nicht vollständig sein können, zudem werden einige dieser gesetzlichen Änderungen auf ihre Verfassungsmäßigkeit untersucht. Neben den gesetzlichen Änderungen sind die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), die neuesten Schreiben des Bundesfinanz-ministeriums (BMF) und auch Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu berücksichtigen.
Sie haben Fragen? Gerne stehen wir Ihnen für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.