Das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens bringt bei den Steuererklärungen für 2018 einige wichtige Neuerungen. Neben verlängerten Abgabefristen gelten nun teilweise strengere Regeln bei den Verspätungszuschlägen: Diese werden künftig automatisiert erhoben, Ermessensspielräume der Finanzämter entfallen damit. Zudem sind die Belegpflichten für Steuerpflichtige modifiziert worden.
Seit dem 1.1.2019 gilt in Deutschland ein neuer Mindestlohn von 9,19 EUR pro Stunde. Die Bundesregierung ist der entsprechenden Empfehlung der Mindestlohnkommission aus dem Juni 2018 gefolgt und hat die entsprechende Verordnung mit Wirkung zum 1. Januar 2019 erlassen.
„Alle Jahre wieder!“…kommt nicht nur der Weihnachtsmann. Auch das Steuerrecht wartet jährlich mit Neuerungen. Daraus kann sich durchaus Optimierungspotential ergeben. Erhalten Sie hier einen Überblick, welche (Neu-)Regelungen Ihnen ein paar Euro mehr in die Tasche zaubern könnten und worauf Sie ab 1.1.2019 steuerlich achten sollten.
„Mir ist es eingefallen, während ich Fahrrad fuhr“, so Albert Einstein über die Entstehung der Relativitätstheorie. Auf diese und andere positive Wirkungen des Radfahrens setzen zunehmend mehr Arbeitgeber und statten ihre Mitarbeiter mit Diensträdern zur privaten Nutzung aus.
Unternehmer müssen zahlreiche Unterlagen über einen bestimmten Zeitraum hinweg aufbewahren. Grundsätzlich werden dabei Fristen von sechs und zehn Jahren unterschieden. Was dürfen Sie im Januar 2016 entsorgen?
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