Kategorie Aktuelle Meldungen

Fake-E-Mails zur Corona Soforthilfe im Umlauf – NBank nicht Versender

Im Namen der NBank werden E-Mails versendet, in denen aufgefordert wird, eine Rückzahlung von im Rahmen der Corona-Soforthilfe-Programme des Landes Niedersachsen und des Bundes zu viel erhaltenen Fördergeldern vorzunehmen.

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23.04.2020: Weitere Liquiditätshilfe für Handel, Kultur und kleine Unternehmen und Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen

Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen

Die von der Bundesregierung in die Wege geleiteten Maßnahmen zur Bewältigung der wirtschaftlichen Auswirkungen von Covid-19…

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Corona-Soforthilfe für Niedersachsen (Programmstart 31.03.2020, 23.59 Uhr)

Ab heute wird die NBank, ergänzend zur Corona-Soforthilfe des Landes, die medial bereits angekündigten zusätzlichen Mittel des Bundes für kleine Unternehmen, Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe bereitstellen.

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Mandantenrundschreiben zu steuerlichen Sofortmaßnahmen (Covid 19)

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten Ihnen auch in dieser schwierigen Zeit zur Seite stehen und über den aktuellen Stand von steuerlichen Sofortmaßnahmen sowie weiteren Fördermaßnahmen informieren.

Steuerzahlungen

Wenn wir hier für Sie tätig werden sollen, sprechen Sie uns bitte an. Wir stellen alle Anträge und überwachen die Durchführung, brauchen aber dazu Ihren Auftrag.

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Soforthilfen der Bundesregierung

Herr Bundeswirtschaftsminister Altmeyer hat in der Bundespressekonferenz vom 23. März 2020 Soforthilfen für kleine Unternehmen verkündet.

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Covid 19 – Sonderregelungen und Erleichterungen zum Bezug von Kurzarbeitergeld

Im Zuge der Corona-Krise haben Bundesregierung und Bundesgesetzgeber Sonderregelungen und Erleichterungen zum Bezug von Kurzarbeitergeld erlassen.

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Corona-Krise: BMWi unterstützt KMU und Handwerk bei der Umsetzung von Homeoffice

Bundeswirtschaftsminister Altmaier: Wir helfen Unternehmen dabei, arbeitsfähig zu bleiben

BMWi, Pressemitteilung vom 20.03.2020

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Handwerksbetriebe können ab sofort finanzielle Unterstützung erhalten, wenn sie kurzfristig Homeoffice-Arbeitsplätze schaffen. Erstattet werden bis zu 50 Prozent der Kosten einer unterstützenden Beratung durch ein vom BMWi autorisiertes Beratungsunternehmen. Das Förderprogramm „go-digital“ des BMWi sieht hierfür ein spezielles, schnelles und unbürokratisches Verfahren vor.

Bundeswirtschaftsminister Altmaier: „Wir wollen KMU und Handwerksbetriebe dabei unterstützen, auch in der aktuellen Krise arbeitsfähig zu bleiben. Deshalb haben wir unser bewährtes Förderprogramm „go-digital“ um ein neues Modul zur Einrichtung von Homeoffice-Arbeitsplätzen erweitert. Das zeigt: Wir lassen unsere kleinen und mittelständischen Unternehmen in der Krise nicht allein und helfen so gut, so unbürokratisch und so schnell wir können dort, wo jetzt Hilfe benötigt wird.“

Der neue Förderbaustein deckt unterschiedliche Leistungen ab, von der individuellen Beratung bis hin zur Umsetzung der Homeoffice-Lösungen, wie beispielsweise der Einrichtung spezifischer Software und der Konfiguration existierender Hardware. KMU und Handwerksbetriebe, die von der Förderung profitieren wollen, müssen zunächst über die Beraterlandkarte ein Beratungsunternehmen in ihrer Region suchen und mit ihm einen Beratervertrag abschließen. Von diesem Punkt an übernimmt das Beratungsunternehmen alle weiteren Schritte für die Unternehmen: von der Beantragung der Förderung über die Umsetzung passgenauer und sicherer Maßnahmen bis hin zur Einrichtung von Homeoffice-Arbeitsplätzen.

Von der Förderung können rechtlich selbständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks mit technologischem Potenzial mit weniger als 100 Beschäftigten und einem Vorjahresumsatz oder einer Vorjahresbilanz von höchstens 20 Millionen Euro profitieren. Bei einem maximalen Beratertagessatz von 1.100 Euro beträgt der Förderumfang maximal 30 Tage.

Vorschau 2020

Der Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt informiert Sie über ausgewählte steuerliche (Neu-)Regelungen, die großteils zeitnah Erleichterung versprechen. Andere positive Neuerung kommt zumindest mittelfristig.

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Exzellenter Arbeitgeber

Nach 2019 auch für 2020 – Erneute Auszeichnung als Exzellenter Arbeitgeber

Wir schätzen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: Das zeigen wir zum Beispiel mit fairer Vergütung und einem kollegialen Arbeitsumfeld.

Siegel Exzellenter Arbeitgeber Steuerberater Gembler & Grensemann in Aurich

Unsere Mitarbeiter profitieren von diesen Vorteilen:

  • Geregelte Arbeitszeiten
  • Bezahlte Fortbildungen
  • Kostenlose Kalt- u. Heißgetränken
  • Geburtstagspräsente
  • Heiligabend u. Silvester frei
  • Brückentage geschlossen
  • Kostenlose Parkplätze am Haus

Daher freuen wir uns besonders, dass uns der Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt nach 2019 auch für das Jahr 2020 mit dem Qualitätssiegel „Exzellenter Arbeitgeber“ ausgezeichnet hat.

Mehr über das Qualitätssiegel „Exzellenter Arbeitgeber“ erfahren Sie hier:

https://www.steuerberater-verband.de/arbeitgebersiegel/

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